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Kann ich ein politisches Amt übernehmen?
Aber hallo!
Wer sich als Kandidat oder mit seiner Partei zur Wahl stellen möchte, kann sich ab dem 24. April hier anmelden.
Wenn du dich in den Senat oder zum Konsul wählen lassen möchtest und beide Wahlen für dich entscheidest, bist du automatisch Konsul. In diesem Fall kannst du das Amt des/der Senators*in nicht ausüben, weil die Übernahme von zwei Posten nicht möglich ist.
Außerdem musst du bei der Anmeldung entscheiden, ob du dich für das Amt des Ersten oder des Zweiten Konsuls bewirbst. Wichtig: Als Erster oder Zweiter Konsul musst du mindestens in Klasse 9 sein.
Hier kannst du noch einmal nachlesen, welche Aufgaben du als Senator, Erster oder Zweiter Konsul hast.
Anmeldeschluss für die Wahl zu allen Ämtern ist der 14. Mai.
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